AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich/Vertragspartner
Der Vertrag besteht zwischen dem im Vertrag angegebenen Auftraggeber und der Auftragnehmerin Andrea Wagner, spielefeier.de,
Schlebuscher Heide 8, 51375 Leverkusen.
 

Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die angegebenen Dienstleistungen, Gegenstände oder näher bezeichnete Artikel.
Die Zeiten für Anlieferung, Abholung, Veranstaltungstag und -ort, Veranstaltungsdauer sowie anfallenden Kosten und Sonderleistungen gehen aus den Miet- oder Dienstleistungsverträgen hervor.
 

Vertragsabschluss
Ein Vertrag sowie Änderungen oder Stornierungen bedürfen der Textform.
 

Zahlungsbedingungen
Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt folgendes:
Bei Anmietung eines Gerätes, eines Spiels oder einer Verleihkiste ist der hierfür fällige Betrag bei Abholung durch den Auftraggeber bzw. Lieferung der Ware durch spielefeier.de in bar, gegen Vorkasse durch Überweisung auf mein Konto oder über PayPal zu zahlen. In diesem Falle ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann spielefeier.de wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten und Entschädigung fordern.
Handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag (Konzeption & Organisation), ist die dort vereinbarte Vergütung innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung bzw. Rechnungsstellung zu zahlen.


Rücktritt des Auftraggebers bei Mietverträgen
Der Auftraggeber kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies ist nur in Textform zulässig. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Entschädigung in folgender Höhe zu leisten:
- bei Rücktritt ab 14 Tagen vor Auftragsbeginn : 20 % der Miethöhe
- bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Auftragsbeginn : 50 % der Miethöhe
- bei Rücktritt ab 1 Tag vor Auftragsbeginn : 100 % der Miethöhe
 

Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte
Sollten der Auftraggeber einen Defekt an einem Gerät, Spiel oder einer Box feststellen, so muss er vor Veranstaltungsbeginn an spielefeier.de gemeldet werden. Eine Meldung erst bei Rückgabe der Geräte wird nicht akzeptiert.
Alle Mietartikel werden regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Geräte müssen diese sich in einem sauberen und, so wie bei der Ausgabe, einwandfreien Zustand befinden.
Müssen die Geräte gereinigt oder repariert werden, so stellt spielefeier.de dies gesondert in Rechnung.
Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so sind für jeden weiteren angefangenen Tag die Mietkosten zu zahlen.


Haftung/Gewährleistung
Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an meinen Mietobjekten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
Ebenso haftet er bei Unfällen, die sich in seinem Verantwortungsbereich ergeben und stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen frei. Die Benutzung der von spielefeier.de vermieteten Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen.


Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird spielefeier.de sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die für die Planung, Organisation und Durchführung des jeweiligen Events von Bedeutung sind.
Soweit der Auftraggeber  selbst einzelne Leistungen zu erbringen oder Gegenstände zur Durchführung des jeweiligen Events bereitzustellen hat, so hat er diesen Pflichten unaufgefordert rechtzeitig nachzukommen.
Der Auftraggeber benennt spielefeier.de einen Ansprechpartner, der für die Durchführung des jeweiligen Events verantwortlich ist. Er sorgt dafür, dass der Ansprechpartner ständig zu erreichen ist. 
Ist ein Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung des Auftraggebers zurückzuführen, so stellt dies keinen Mangel der Leistung dar.


Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist Leverkusen.
 

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die im Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
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